«Damit Lebensmittel nicht krank machen: Engagiert für Konsumentinnen und Konsumenten»

Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweizer Kantone sorgen gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden für sichere Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, darunter den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten. Sie prüfen unter anderem Gastronomiebetriebe, Lebensmittelproduzenten- und geschäfte sowie Trinkwasser. Zudem stellen sie sicher, dass Gegenstände wie Lebensmittelverpackungen, Schmuck, Kosmetika oder Kinderspielsachen sicher sind und der Gesundheit nicht schaden.

Zehntausende Proben und Untersuchungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten

Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker führen von sich aus Kontrollen durch oder gehen Meldungen von Betrieben und aus der Bevölkerung nach. Insgesamt inspizieren sie pro Jahr über 40’000 Unternehmen in der Schweiz, untersuchen über 100’000 Lebensmittelproben und Gebrauchsgegenstände, darunter eine grosse Anzahl Proben von Trinkwasser und Badewasser.

Gegen Betrug und Falschangaben: Prüfung von Etiketten und Deklarationen

Zum Aufgabengebiet der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker gehört auch zu überwachen, ob Informationen der Hersteller an die Konsumentinnen und Konsumenten korrekt sind. So müssen Angaben auf Etiketten und Deklarationen von Zutaten vollständig und richtig sein. Auch Internet- und Werbeauftritte müssen korrekt sein. Die Kantonschemikerinnen kontrollieren beispielsweise, ob Bioprodukte auch wirklich «Bio» sind. Oder sie prüfen, ob Honig auch wirklich ein reines Bienenprodukt ist oder ob er unzulässige Zusätze wie Zuckerwasser enthält.

Eigene Labors und enger Austausch in der ganzen Schweiz

Für ihre Arbeit verfügen die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker sowie ihre kantonalen Ämter über eigene Labors. Bei sehr speziellen Untersuchungen ziehen sie Spezialistinnen und Spezialisten aus anderen Kantonen oder Externe bei. Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker arbeiten untereinander eng zusammen. Sie tauschen sich mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie anderen Bundesstellen aus. So stellen die Kantonschemiker sicher, dass in allen Kantonen gleich vorgegangen wird. Das ist sinnvoll, da das Gesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ein Bundesgesetz ist.

Schweizer Wirtschaft profitiert

Von der Arbeit der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker profitieren nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten. Auch die Wirtschaft hat einen hohen Nutzen. Die Prüfung und Überwachung durch die kantonalen Labors bestätigt Abnehmern im In- und Ausland, dass Standards und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Sie schafft so Vertrauen in die Qualität des Produktionsstandorts Schweiz.

«Verband stellt enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch sicher»

Das Gesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ist ein Bundesgesetz. Für den Vollzug und die Kontrollen sind die Kantone zuständig.

Es ist für eine einheitliche Praxis wichtig, dass die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker eng zusammenarbeiten. Sie tauschen sich mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie anderen Bundesstellen aus. Die kantonsübergreifende Zusammenarbeit ist auch nötig, weil etwa Lebensmittel oft in mehreren Kantonen verkauft werden.

Der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker stellt den Informationsfluss sicher. Er sorgt für gemeinsame, koordinierte Kontrollen. Auch fördert er den Wissensaustausch und die Weiterbildung von Mitarbeitenden aller Kantone.

Der Verband verfügt über einen Vorstand und vier Fachkommissionen. Im Verband sind alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein vertreten.

Publikationen

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Für Konsumentinnen, Konsumenten und Unternehmen

Für Anfragen von Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen ist der jeweilige Kanton zuständig. Einige Kantone arbeiten dafür im Verbund mit anderen zusammen. Bitte kontaktieren Sie direkt den zuständigen Kanton.

Für Journalistinnen und Journalisten

Journalistinnen und Journalisten wenden sich mit spezifischen Themen bitte in erster Linie an den jeweiligen Kanton (siehe oben). Bei Anfragen zu kantonsübergreifenden Themen können Sie sich an das Verbandspräsidium wenden:

Dr. Alda Breitenmoser
medien@kantonschemiker.ch